§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen: VSC Dortmund 08
Er wurde am 08.04.2008 in Dortmund gegründet.
Der Vereinssitz ist in Dortmund.
Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Juli und geht bis zum 30. Juni des Folgejahres
§ 2 Vereinsregister, Mitgliedschaft in Verbänden
Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund unter der Register Nr. 6188 eingetragen. Er widmet sich der Sportart Volleyball.
Er kann Mitglied in den für die Sportart Volleyball zuständigen Fachverbänden und sonstigen Vereinigungen sein.
§ 3 Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Der Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege des Volleyballspiels als Breiten- und Leistungssport. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen im Trainings- und Wettkampfbetrieb. Daneben ist die körperliche und charakterliche Bildung der jugendlichen Mitglieder ein besonderes Anliegen.
§ 4 Mittelverwendung
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwandt werden.Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Vorstandsmitglieder können für Zeit- und Arbeitsaufwand eine pauschale Tätigkeitsvergütung erhalten. Über Gewährung und Höhe beschließt der Vorstand.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5 Mitgliedschaft
Der Verein ist politisch, religiös und rassisch neutral. Es kann jeder Mitglied werden, der sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet und die Interessen des Vereins fördert. Grundlage für die Aufnahme in den Verein ist der vom Vorstand herausgegebene Aufnahmeantrag. Mit dem Aufnahmeantrag ist die Anerkennung der Satzung des Vereins verbunden. Über Aufnahme und Beginn der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Der Austritt kann nur zum 30. Juni eines jeden Kalenderjahres erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 15. Mai des Jahres dem Vorstand zugegangen sein. Abweichungen hiervon sind nur mit Zustimmung des Vorstandes möglich.
Die An- und Abmeldung von Schülern und Jugendlichen bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Der Vorstand kann Ehrenmitglieder ernennen.